AGS - Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Münster (Am Berg Fidel 111, 48153 Münster). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AGS Verlag Aktiengesellschaft am 13.05.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
AGS - Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Münster (Am Berg Fidel 111, 48153 Münster). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.09.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.09.2007 mit der AGS Verlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Münster (Münster HRB 10983) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AGS - Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Münster (Am Berg Fidel 111, 48153 Münster). Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Verwaltungsrat) und § 7 (Gesellschafter-Versammlung) beschlossen.