HRB 779406: AHG Gruppe AG, Horb am Neckar, Weberstraße 13, 72160 Horb am Neckar. Die "Toscam Beteiligungs AG", mit Sitz in Wien /Österreich (Österreichisches Firmenbuch FN 549661a) als übertragender Rechtsträger ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 17.05.2021 und den Zustimmungsbeschlüssen der beteiligten Rechtsträger vom 17.05.2021 und 18.05.2021 mit der "AHG Gruppe AG", Sitz Horb am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 779406) als übernehmender Rechtsträger verschmolzen. Die "AHG Gruppe AG" als übernehmende Gesellschaft nimmt gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 17 Abs. 2 lit.a) der Verordnung (EG) 2157/01 des Rates vom 08.10.2001 über den Status der Europäischen Gesellschaft (SE) damit die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) an. Dadurch ist die "Alphartis SE" mit Sitz in Horb am Neckar (Amtsgericht Stuttgart, HRB 779949) entstanden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 769594: AHG Gruppe GmbH, Horb am Neckar, Weberstraße 13, 72160 Horb am Neckar. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 17.05.2021 in eine Aktiengesellschaft unter der Firma "AHG Gruppe AG", Horb am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 779406) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 779406: AHG Gruppe AG, Horb am Neckar, Weberstraße 13, 72160 Horb am Neckar. Aktiengesellschaft. Satzung vom 17.05.2021. Geschäftsanschrift: Weberstraße 13, 72160 Horb am Neckar. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an börsennotierten und nicht börsennotierten Gesellschaften und die Finanzierung solcher Gesellschaften sowie die Beratung von und Geschäftsbesorgung für Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Grundkapital: 120.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Heinzelmann, Rolf, Horb am Neckar, * ‒.‒.‒‒; Wollensak, Albrecht, Nagold, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Deuschle, Hans-Peter, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Kramer, Alexander Johannes, Eutingen im Gäu, * ‒.‒.‒‒; Linderich, Thomas, Altensteig, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AHG Gruppe GmbH", Horb am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 769594) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 769594: AHG Gruppe GmbH, Horb am Neckar, Weberstraße 13, 72160 Horb am Neckar. Die Gesellschaft hat am 04.05.2021 den Entwurf des Verschmelzungsplans (Art 21 SE-Vo iVm §§ 5 SEAG, 61 Satz 1 UmwG) zwischen "Toscam Beteiligungs AG", Wien/Österreich (Amtsgericht Österreichisches Firmenbuch 549661a) und der hiesigen Gesellschaft bzw. zum Zeitpunkt der Verschmelzung der bisher weder gegründeten noch angemeldeten Firma AHG Gruppe AG mit dem Sitz in Horb am Neckar,- Registernummer derzeit noch unbekannt - (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.Im Hinblick auf die beabsichtigte Verschmelzung gemäß § 5 SE- Ausführungsgesetz ergeht folgende Bekanntmachung:1. An der Gründung der SE durch Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt: a) Toscam Beteiligungs AG, eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der Republik Österreich mit Sitz in Wien (als übertragender Rechtsträger) und b) die AHG Gruppe, zum derzeitigen Zeitpunkt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Horb an Neckar/Bundesrepublik Deutschland; zum Zeitpunkt der Verschmelzung voraussichtlich in der Rechtsform der Aktiengesellschaft nach deutschen Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz Horb am Neckar/Bundesrepublik Deutschland (als übernehmender Rechtsträger).2. Die in Art 3 Abs. 2 der RL 68/151/EWG (Publizitätsrichtlinie) genannte Urkunden sind für die oben unter 1. aufgeführten Rechtsträger wie folgt hinterlegt: a) Tosacam Beteiligungs AG, Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, unter der Registernummer FN 549661 ab) AHG Gruppe GmbH, Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart, unter der Registernummer HRB 7695943. Gläubigern, die einen Anspruch gegen die Gründungsgesellschafter haben, wird Sicherheit geleistet, wenn sie binnen sechs Monaten (Art. 24 Abs. 1 SE-VO iVm § 22 UmwG9 nach Offenlegung der Eintragung (Art. 15 Abs. 2 SE-VO) ihre Forderung dem Grunde nun der Höhe nach schriftlich geltend machen. Der Anspruch steht den Gläubigern nur insoweit zu, als dass sie glaubhaft machen können, dass ihre Ansprüche durch die Verschmelzung gefährdet sind und sie nicht bereits Befriedigung verlangen können. Die Anmeldung der Forderung ist an folgende Adresse zu richten: AHG Gruppe GmbH, Weberstraße 13, 72160 Horb am Neckar.4. Angaben bezüglich der Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre (Art. 21 lit d) SE-VO) bezüglich des - hier maßgeblichen-deutschen beteiligten Rechtsträgers entfallen. Es bestehen keine entsprechenden Rechte von Minderheitsaktionären, da nur der übernehmende Rechtsträger dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegt und die SE ihren Sitz ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland haben wird. Insbesondere stehen den Aktionären des übernehmenden Rechtsträgers keine Rechte nach § 6 SEAG zu, da diese nur den Aktionären des übertragenden Rechtsträgers zu stehen können. Weiterhin ist ein Abfindungsangebot nach § § 7 SEAG nur vorgesehen, wenn die zu gründende SE ihren Sitz im Ausland haben soll. 5. Die Firma der Societas Europaea (SE) lautet Alphartis SE.
HRB 769594: AHG Gruppe GmbH, Horb am Neckar, Weberstraße 13, 72160 Horb am Neckar. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Wollensak, Albrecht, Nagold, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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