HRA 43546: AHOGA Hotel Continental GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Baseler Straße 56, 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2016 mit Nachtrag vom 08.09.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.08.2016 und vom 16.09.2016 mit der Schwarzbart - Lemler GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 49122) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 43546: AHOGA Hotel Continental GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Baseler Straße 56, 60329 Frankfurt am Main. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Baseler Straße 56, 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Allgemeine Hotel und Gaststätten-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 8312) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AHOGA Hotel Continental GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Baseler Str. 56, 60329 Frankfurt am Main, Gesellschaftsrechtliche und gewerbliche Beteiligung an Betriebsgesellschaften des Beherbergungs- und Gaststättengewerbes. Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere nach der Gewerbeordnung oder dem Gaststättengesetz, werden nicht ausgeführt.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: AHOGA Beteiligungsverwaltung GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78855).