HRA 19287: AHS DÜSSELDORF GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Flughafen Düsseldorf, 40474 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 19287: AHS DÜSSELDORF GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Flughafen Düsseldorf, 40474 Düsseldorf. Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: AHS Verwaltungs- & Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 94394). Eingetreten als persönlich haftender Gesellschafter: AHS DÜSSELDORF Aviation Handling Services GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 109510).
AHS DÜSSELDORF GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Düsseldorfer Flughafen, 40474 Düsseldorf, Die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Abfertigung von Flugzeugen am Standort Düsseldorf sowie der Vertrieb solcher Leistungen, die Vermittlung von Reise- und Transportdienstleistungen und sonstige zur Förderung des Geschäftszwecks erforderlichen Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: AHS Verwaltungs- & Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 94394), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der AHS DÜSSELDORF Aviation Handling Services GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 35464) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.