HRB 24254: AI.VISION GmbH, Magdeburg, Am Sülzehafen 14, 39104 Magdeburg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: AI.STUDIO GmbH.
HRB 24254: AI.VISION GmbH, Magdeburg, Jean-Burger-Straße 18, 39112 Magdeburg. Geschäftsanschrift: Am Sülzehafen 14, 39104 Magdeburg.
HRB 24254: AI.VISION GmbH, Magdeburg, Jean-Burger-Straße 18, 39112 Magdeburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 3.3.2017. Geschäftsanschrift: Jean-Burger-Straße 18, 39112 Magdeburg. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen (i.S. der Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), einschließlich der hiervon erfassten Tätigkeiten im Rahmen der Visualisierung und Computeranimation, wobei insbesondere die computergestützte Visualisierung, computergestützte Animationsfilme, die Erstellung von Virtual Reality (VR) bzw. Echtzeitszenen sowie im Rahmen der Bestandsaufnahme, Laserscanning, Photogrammetrie, Drohnenbefliegung und Fotodokumentation zum Leistungsspektrum gehören. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Bethge, Martin, Magdeburg, * ‒.‒.‒‒; Gbur, Marcus, Magdeburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AIVI Bethge & Gbur Partnerschaft (vormals VISUALEXPRESSION Gesellschaft bürgerlichen Rechts) mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal PR 121).Nicht eingetragen:Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.