HRB 400425: AIC Architekten und Ingenieur- Consult GmbH, Mühlhausen, Lindenbühl 26, 99974 Mühlhausen. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Funke, Alfred, Büttstedt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Liquidator: Funke, Renate, Büttstedt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
AIC Architekten und Ingenieur- Consult GmbH, Mühlhausen, Lindenbühl 26, 99974 Mühlhausen.Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2010 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 7.385,41 EUR auf 32.950,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der SIGMA Büro für Statik und Konstruktion GmbH mit Sitz in Mühlhausen und die Änderung der Punkte 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital), 5 (Vertretungsbefugnis), 7 (Beschlussfassung), 14 (Abfindungshöhe) sowie den Wegfall der Punkte 8,9, 10 Abs.3 und 12 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Lindenbühl 26, 99974 Mühlhausen. Neuer Gegenstand: ist die Erbringung von Leistungen im Bereich der baulichen Planung, Bauleitung und Projektsteuerung. Neues Stammkapital: 32.950,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die SIGMA Büro für Statik und Konstruktion GmbH mit dem Sitz in Mühlhausen (Amtsgericht Jena HRB 402150) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.