AICAT CA Technologies Consulting GmbH, Köln, Friedrich-Karl-Str. 101-103, 50735 Köln.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden IndustrieHansa Consulting & Engineering GmbH am 16.06.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
AICAT CA Technologies Consulting GmbH, Köln, Friedrich-Karl-Str. 101-103, 50735 Köln.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.05.2009 mit der IndustrieHansa Consulting & Engineering GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 54312) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AICAT CA Technologies Consulting GmbH, Köln, Friedrich-Karl-Str. 101-103, 50735 Köln.Zwischen der AICAT CA Technologies Consulting GmbH als beherrschter Gesellschaft und der IndustrieHansa Consulting & Engineering GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 54312) besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 02.01.2009. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der AICAT CA Technologies Consulting GmbH durch Beschluss vom 27.02.2009 zugestimmt.
AICAT CA Technologies Consulting GmbH, Köln, Friedrich-Karl-Str. 101-103, 50735 Köln.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 27.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 27.02.2009 mit der Binder Consulting GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 65236) und der CA Service + Engineering GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 56318) - beide mit Sitz in Köln -verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AICAT CA Technologies Consulting GmbH, Köln, Friedrich-Karl-Str. 101-103, 50735 Köln.Geschäftsanschrift: Friedrich-Karl-Str. 101-103, 50735 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Binder, Stefan.
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