Die AIF Kapitalverwaltungs-AG aus Stuttgart ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 745399 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die AIF Kapitalverwaltungs-AG ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: 1. geschlossene inländische Publikums-Alternative Investmentfonds (AIF) gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Nachfolgende Sachwerte gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB; bb) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB; cc) physische Edelmetalle; b) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; c) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB; d) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; e) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, nach § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, welcher in Sachwerte gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB investiert; f) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i.V.m. §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, welcher in Sachwerte gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB investiert; g) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. 2. offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB - mit Ausnahme von Hedgefonds- und Dachhedgefonds -, für deren Rechnung ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investiert werden darf: a) Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB; b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§ 194 und 198 Abs. 2 KAGB; c) Derivate zur Absicherung im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 6 KAGB; d) Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB; e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB; f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB; g) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB; h) unverbriefte Darlehensforderungen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. i) KAGB. 3. allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - mit Ausnahme von Hedgefonds- und Dachhedgefonds -, für deren Rechnung ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investiert werden darf: a) Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB; b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§ 194 und 198 Abs. 2 KAGB; c) Derivate zur Absicherung im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 6 KAGB; d) Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB; e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB; f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB; g) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB; h) unverbriefte Darlehensforderungen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. i) KAGB. i) Für ein Immobilien-Sondervermögen dürfen auch Gegenstände im Sinne von § 231 Abs. 3 KAGB erworben werden, die zur Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände des Immobilien-Sondervermögens erforderlich sind. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die jeweils mit den in Nr. 1-3 genannten Investmentvermögen vergleichbar sind. Die Gesellschaft betreibt folgende Nebendienstleistungen: 1. die Verwaltung einzelner, nicht in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) hinsichtlich der Vermögensgegenstände in Nr. 1-3; 2. den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; 3. sonstige Tätigkeiten, die mit den im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung und den vorstehenden Nebentätigkeiten unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsgemäß im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf ihren Tochterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. Weiter Geschäfte darf die Gesellschaft nicht betreiben.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 50.000,00 EUR. Die AIF Kapitalverwaltungs-AG weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).