AIRBOX Klimageräte GmbH, Waldmünchen (Regensburger Str. 27, 93449 Waldmünchen). Die Verschmelzung wurde am 31.08.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Schwäbisch Hall HRB 253 K).
AIRBOX Klimageräte GmbH, Waldmünchen (Regensburger Str. 27, 93449 Waldmünchen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag auf die Rosenberg Ventilatoren GmbH mit dem Sitz in Künzelsau (Amtsgericht Schwäbisch Hall HRB 253 K) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.