HRB 102621: AIRMOTION GmbH News und Entertainment, Frankfurt am Main, Gutleutstraße 163-167, 60327 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AIRMOTION NEWS LTD. & CO. KG am 09.08.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 102621: AIRMOTION GmbH News und Entertainment, Frankfurt am Main, Gutleutstraße 163-167, 60327 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Lampey, Sven, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Alvarez, Gustavo, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Schilgen, Caspar, München, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AIRMOTION NEWS LTD. & CO. KG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRA 203792) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 102621: AIRMOTION GmbH News und Entertainment, Eschborn, Schwalbacher Straße 50, 65760 Eschborn. Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Frankfurt am Main beschlossen. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gutleutstraße 163-167, 60327 Frankfurt am Main.
HRB 102621: LLS Management & Consulting GmbH, Eschborn, Schwalbacher Straße 50, 65760 Eschborn. Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: AIRMOTION GmbH News und Entertainment. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schilgen, Caspar, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 102621: LLS Management & Consulting GmbH, Eschborn, Schwalbacher Straße 50, 65760 Eschborn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AIRMOTION GmbH News und Entertainment mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 145859) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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