HRB 17507: AK Building GmbH, Münster, Albersloher Weg 10, 48155 Münster. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.12.2019 mit der AK Sports Buildings Limited, mit Sitz in Birmingham, Vereinigtes Königreich (Companies House Nr. 05504928) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 17507: AK Building GmbH, Münster, Albersloher Weg 10, 48155 Münster. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital/Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der AK Sports Buildings Limited mit Sitz in Birmingham (Handelsregister des Vereinigten Königreichs (Companies House) Nr. 05504928)) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 17507: AK Building GmbH, Münster, Albersloher Weg 10, 48155 Münster. Gem. § 10 HGB wird bekannt gemacht, dass ein ergänzter Verschmelzungsplan vom 27.06.2019 beim Handelsregistergericht eingereicht worden ist.
HRB 17507: AK Building GmbH, Münster, Albersloher Weg 10, 48155 Münster. Gemäß § 10 HGB wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister der Gesellschaft eingereicht worden ist:AK Sports Building Limited,69 Great Hampton StreetBirminghamB18 6EWVereinigtes Königreicheingetragen im Handelsregister für England und Wales (Companies House) Unternehmensnummer 5504928-übertragende Gesellschaft-AK Building GmbH Albersloher Weg48155 Münstereingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 17507-übernehmende Gesellschaft-.Die AK Sports Building Limited soll auf die AK Building GmbH verschmolzen werden.1. Für die AK Building GmbH als übernehmender Rechtsträgerin ist hinsichtlich des Gläubigerschutzes lediglich die Vorschrift des § 22 UmwG relevant.Diese Vorschrift beschränkt sich allerdings auf den Zeitraum nach Eintragung derVerschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers (hier derAK Building GmbH).Da bei beiden an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern Herr Andreas Kernig jeweils einziger Gesellschafter ist, entfallen insoweit die Angaben zur Ausübung von Rechten durch Minderheitsgesellschafter. Solche sind nicht vorhanden.2. Hinsichtlich der AK Sports Buildings Limited mit Sitz in Großbritannien werden folgende Maßnahmen zum Schutz der Gläubigerrechte im Rahmen der Verschmelzung vorgenommen:2.1 Gemäß § 8 der britischen Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 müssen die Geschäftsführer einen Bericht verfassen, der die Auswirkungen der grenzüberschreitenden Verschmelzung für die Gläubiger der auf britischer Seite beteiligten Gesellschaft erläutert.2.2 Gemäß Bestimmung 11 der Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 hat das Gericht, das über den Antrag auf Zulassung der grenzüberschreitenden Verschmelzung in Großbritannien zu entscheiden hat, auf Antrag eines Gläubigers die Abhaltung einer Gläubigerversammlung anzuordnen, in der dann die Gläubiger der britischen Gesellschaft mit einer Mehrheit, die 75% der Gesamtsumme der Gläubigerforderungen entspricht der Verschmelzung zustimmen müssen.2.3 Gemäß Bestimmung 12 des Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 sind sämtliche Verschmelzungsdokumente sodann beim Handelsregister Großbritanniens einzureichen. Die Einreichung der Dokumente ist sodann im Amtsblatt des Handelsregisters von Großbritannien zu veröffentlichen. Zur Veröffentlichungspflicht gehört auch die Information, ob eine Gläubigerversammlung (siehe oben) angeordnet worden ist und wenn ja, wann und wo.2.4 Schließlich bestimmt Bestimmung 15 der Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007, welche Dokumente und Informationen den Teilnehmern einer Gläubigerversammlung zur Verfügung gestellt werden müssen. Ferner ist im Rahmen dieser Veröffentlichung anzugeben, dass jeder Gläubiger berechtigt ist, kostenfreie Kopien der entsprechenden Dokumente zu erhalten.Sind die vorbezeichneten Bestimmungen eingehalten, so spricht das zuständige britische Gericht die Genehmigung der grenzüberschreitenden Verschmelzung aus.Kostenlose Informationen und vollständige Auskünfte über die Modalitäten können unter folgender Adresse eingeholt werden:AK Building GmbHHerr Andreas KernigAlbersloher Weg 1048155 Münster.
HRB 17507: AK Building GmbH, Münster, Albersloher Weg 10, 48155 Münster. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2018. Geschäftsanschrift: Albersloher Weg 10, 48155 Münster. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erstellung von teil- und schlüsselfertigen Gebäuden aller Art, der Erwerb von Grundstücken und die Errichtung von Gebäuden für den Eigenbestand oder zur Veräußerung, sowie der teil- und schlüsselfertige Innenausbau für Wohnungen, Häuser, Altenwohnheime, Gewerbebetriebe, Einzelhandel und Sport- und Freizeitflächen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kernig, Andreas, Münster, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.