HRB 6878:AK Consulting GmbH, Gießen, Siegmund-Heichelheim-Straße 10, 35392 Gießen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der OK Consulting GmbH mit Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen, HRB 6881) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AK Consulting GmbH, Wetzlar, (Turmstr. 5, 35392 Gießen).Neuer Sitz: Gießen. Der Sitz ist nach Gießen (jetzt Amtsgericht Gießen HRB 6878) verlegt.
AK Consulting GmbH, Gießen, (Siegmund-Heichelheim-Straße 10, 35392 Gießen).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2005 Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Wetzlar (bisher Amtsgericht Wetzlar HRB 5191) nach Gießen beschlossen. Gegenstand: Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Beratung von Unternehmen im Bereich der inner- und außerbetrieblichen Kommunikation. Stammkapital: 35.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bisher nicht eingetragen: Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Bestellt als Geschäftsführerin: Krisp, Annika, Gießen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.