AK-Überdachungselemente GmbH, Ersfeld (Am Peschbach 6, 57635 Ersfeld). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AK Überdachungselemente, Inhaber Reiner Bitzer e.K. am 04.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
AK-Überdachungselemente GmbH, Ersfeld (Am Peschbach 6, 57635 Ersfeld). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, Reiner Bitzer, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma AK Überdachungselemente, Inhaber Reiner Bitzer, e.K. mit Sitz in Ersfeld weiterführt, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.