AKAFLIEG Bonn e.V., Bonn (Ernst-Moritz-Arndt-Str. 4, 53225 Bonn). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers - aeroclub bonn-hangelar e.V. (Amtsgericht Bonn VR 8743) - am 08.05.2007 wirksam geworden.
AKAFLIEG Bonn e.V., Bonn (Ernst-Moritz-Arndt-Str. 4, 53225 Bonn). Der Verein ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 09.02.2007 und der Mitgliederversammlung des weiteren übertragenden Rechtsträgers vom 09.02.2007 mit dem Verein Luftsportverein Beuel e.V. mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn VR 2316) als übertragende Rechtsträger zu dem dadurch neu gegründeten Verein aeroclub bonn-hangelar e.V. mit Sitz in Bonn verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.