AKB Automationskomponenten & Basismaschinen Beteiligungsgesellschaft mbH, Heilbad Heiligenstadt (Liesebühl 20, 37308 Heilbad Heiligenstadt). Die Verschmelzung wurde am 27.07.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Jena HRA 400095).
AKB Automationskomponenten & Basismaschinen Beteiligungsgesellschaft mbH, Heilbad Heiligenstadt (Liesebühl 20, 37308 Heilbad Heiligenstadt). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2006 und den Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der SIM Automation GmbH und Co. KG (Amtsgericht Jena HRA 400095) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AKB Automationskomponenten & Basismaschinen Beteiligungsgesellschaft mbH, Heilbad Heiligenstadt (Liesebühl 20, 37308 Heilbad Heiligenstadt). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Weis, Wolfgang, Neckartenzlingen, * ‒.‒.‒‒.