HRB 132784 B: AKD Private Equity GmbH, Berlin, Finowstraße 10, 10247 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Finowstraße 10, 10247 Berlin
HRB 132784 B: AKD Private Equity GmbH, Berlin, Seydelstraße 18, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Seydelstraße 18, 10117 Berlin
AKD Private Equity GmbH, Berlin, Alte Jakobstr. 85/86, 10179 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Alte Jakobstr. 85/86, 10179 Berlin.
AKD Private Equity GmbH, Berlin, Winsstraße 62, 10405 Berlin. Firma: AKD Private Equity GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Winsstraße 62, 10405 Berlin Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und Gesellschaften sowie Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Rohstoffen und Vermögenswerten aller Art. Die Gesellschaft ist ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte tätig. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Kolbinger, André, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AKD Private Equity AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 99853 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 07.03.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..