AKG engineering GmbH, Korschenbroich, Kleinenbroicher Straße 50, 41352 Korschenbroich. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
AKG engineering GmbH, Korschenbroich, Kleinenbroicher Straße 50, 41352 Korschenbroich. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
AKG engineering GmbH, Korschenbroich, Kleinenbroicher Straße 50, 41352 Korschenbroich. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 28. Juni 2010 aufgelöst. Ergänzend eingetragen Geschäftsanschrift: Kleinenbroicher Straße 50, 41352 Korschenbroich. Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaleja, Andreas, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒. Nunmehr bestellt als Liquidator: Kaleja, Andreas, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
AKG engineering GmbH, Korschenbroich (Kleinenbroicher Straßer 50, 41352 Korschenbroich). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10. Dezember 2007. Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der industriellen Betriebs- und Produktionsstättenplanung einschließlich Projektmanagement und Unternehmensberatung zur Fabrikplanung sowie die Konstruktion, Herstellung, Bearbeitung und der Vertrieb von NE-Metall Gussprodukten und Sondermaschinen/-einrichtungen für die NE-Metallgießerei-Industrie, insbesondere Dosierofen-, Handhabungs- und Manipulatorsysteme. Stammkapital: 35.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Kaleja, Andreas, geb. Schweins, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.