HRB 75025: AKKA OCTOGON GmbH, Hamburg, Spaldingstraße 68, 20097 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AKKA Germany GmbH am 18.07.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 75025: AKKA OCTOGON GmbH, Hamburg, Spaldingstraße 68, 20097 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AKKA Germany GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 221591) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 75025: AKKA OCTOGON GmbH, Hamburg, Spaldingstraße 68, 20097 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Sandrin-Guillon, Regis, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen Descos, Stéphane, Lyon, Frankreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 75025: AKKA OCTOGON GmbH, Hamburg, Spaldingstraße 74, 20097 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Spaldingstraße 68, 20097 Hamburg.
AKKA OCTOGON GmbH, Hamburg, Spaldingstraße 74, 20097 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Aeroconseil Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 83244) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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