Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
4 |
b)
Geschäftsanschrift:
Hessische Straße 11, 10115 Berlin |
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a)
23.03.2023
Wolff |
HRB 186105 B: AKKANA Assets GmbH, Berlin, Altenescher Weg 25 A, 10407 Berlin. Änderung zu Nr. 2: aufgrund Änderung des Familiennamens nunmehr: Geschäftsführer: Alscher, Katrin, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 186105 B: AKKANA Assets GmbH, Berlin, Altenescher Weg 25 A, 10407 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.002,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.10.2017 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der AKKA Assets Limited mit Sitz in Birmingham, Vereinigtes Königreich, eingetragen im Companies House von England und Wales unter der Nummer 06273892, um 2,00 EUR auf 25.002,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die AKKA Assets Limited mit Sitz in Birmingham, Vereinigtes Königreich (Companies House von England und Wales, Company No. 06273892) ist als übertragende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsplans vom 26.10.2017, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.10.2017 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 03.11.2017 auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 186105 B: AKKANA Assets GmbH, Berlin, Altenescher Weg 25 A, 10407 Berlin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: - die AKKA Assets Limited, 69 Great Hampton Street, Birmingham B186EW, Vereinigtes Königreich, eingetragen im Companies House von England und Wales unter der Gesellschafts-Nr. 06273892, als übertragender Rechtsträger, und - die AKKANA Assets GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 186105) als übernehmender Rechtsträger. Den Gläubigern der beteiligten Rechtsträger stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): - In Bezug auf die Gesellschaft: Die Gläubiger der Gesellschaft können gemäß §§ 122a Abs. 2, 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Gesellschaft unter deren inländischer Geschäftsanschrift Altenescher Weg 25 A, 10407 Berlin, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, wenn sie im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. - In Bezug auf die übertragende AKKA Assets Limited: Jeder Gläubiger der übertragenden AKKA Assets Limited kann gemäß §§ 11, 14 der englischen Companies Cross-Border Mergers Regulations (2007) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist. Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, Vereinigtes Königreich, geltend zu machen. - Die Unterzeichner sind sämtliche Gesellschafter mit paritätischer Beteiligung sowohl an der AKKA Assets Limited als auch an der Gesellschaft. Minderheits- gesellschafter i.S.v. § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG sind mithin von der grenzüber- schreitenden Verschmelzung nicht betroffen. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Gesellschaft unter deren inländischer Geschäftsanschrift Altenescher Weg 25 A, 10407 Berlin, schriftlich angefordert werden. Diese Mitteilung erfolgt zwecks Bekanntmachung nach § 122d Satz 2 Nr. 4, Satz 3 UmwG.
HRB 186105 B: AKKANA Assets GmbH, Berlin, Altenescher Weg 25 A, 10407 Berlin. Firma: AKKANA Assets GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Altenescher Weg 25 A, 10407 Berlin; Gegenstand: Die Unternehmensberatung von Dritten sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie der Erwerb und die Verwaltung von Grundbesitz. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Prof. Dr. Alscher, Alexander, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Keller, Katrin, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.03.2017