AKM Limburg-Weilburg GmbH, Beselich, (Niederstein-Süd, 65614 Beselich).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden REMONDIS GmbH am 10.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AKM Limburg-Weilburg GmbH, Beselich, (Niederstein-Süd, 65614 Beselich).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der REMONDIS GmbH mit Sitz in Dossenheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 338012) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AKM Limburg-Weilburg GmbH, Beselich (Niederstein-Süd, 65614 Beselich).Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2005 hat die insgesamte Aufhebung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen gemeinsam vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Bei Geschäften zwischen der GmbH und Gesellschaften, an denen die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer: Müller, Dietmar, Horn, * ‒.‒.‒‒; Geschäftsführer: Beth, Wolfgang, Königswinter, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Hufnagel, Peter, Lennestadt, * ‒.‒.‒‒; Hufnagel, Marc, Lennestadt, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Hufnagel, Oliver, Olpe, * ‒.‒.‒‒.
AKM Limburg-Weilburg GmbH, Beselich (Niederstein-Süd, 65614 Beselich). Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2005 hat die insgesamte Aufhebung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsfüherer und einen Prokuristen gemeinsam vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Bei Geschäften zwischen der GmbH und Gesellschaften, an denen die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Nicht mehr Geschäftsführer: Beth, Wolfgang, Königswinter, * ‒.‒.‒‒; Hufnagel, Peter, Lennestadt, * ‒.‒.‒‒; Hufnagel, Marc, Lennestadt, * ‒.‒.‒‒; Müller, Dietmar, Horn, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Hufnagel, Oliver, Olpe, * ‒.‒.‒‒.