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AKS UG (haftungsbeschränkt), Köln (HRB 91445)

Firmendaten

Anschrift
Stadtwaldgürtel 24
50931 Köln
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2017
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: a: 1,00 EUR - 24.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 91445
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: UG (haftungsbeschränkt)
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die AKS UG (haftungsbeschränkt) aus Köln ist im Handelsregister Köln unter der Nummer HRB 91445 verzeichnet. Nach der Gründung am 21.06.2017 hat die AKS UG (haftungsbeschränkt) ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Verwaltung eigenen Vermögens.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 1.000,00 EUR. Die AKS UG (haftungsbeschränkt) weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 28.01.2020)

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Registermeldungen 7

Calendar 24.01.2020
Veränderung

HRB 91445: AKS UG (haftungsbeschränkt), Köln, Stadtwaldgürtel 24, 50931 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Steinchen zwei UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Kreuzau (Amtsgericht Düren, HRB 7786) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 24.01.2020
Veränderung

HRB 91445: AKS UG (haftungsbeschränkt), Köln, Stadtwaldgürtel 24, 50931 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Steinchen fünf UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Kreuzau (Amtsgericht Düren, HRB 7783) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 24.01.2020
Veränderung

HRB 91445: AKS UG (haftungsbeschränkt), Köln, Stadtwaldgürtel 24, 50931 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Steinchen drei UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Kreuzau (Amtsgericht Düren, HRB 7780) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 24.01.2020
Veränderung

HRB 91445: AKS UG (haftungsbeschränkt), Köln, Stadtwaldgürtel 24, 50931 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Steinchen vier UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Kreuzau (Amtsgericht Düren, HRB 7782) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 14.01.2020
Veränderung

HRB 91445: AKS UG (haftungsbeschränkt), Köln, Stadtwaldgürtel 24, 50931 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Steinchen sechs UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Kreuzau (Amtsgericht Düren, HRB 7787) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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Historie 1

28.06.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jochen Koch
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 28.06.2017