Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2
Satz 2 HGB, § 393 FamFG eingetragen. |
a)
29.11.2023
Weinert |
7 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven (Az. 10 IN
1/15) vom 02.08.2023 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. |
a)
12.09.2023
Burzinski |
HRA 200122:AKS Verwaltungs GmbH &Co. KG, Varel, Gewerbestraße 3, 26316 Varel.Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Müllbetriebe Varel Entsorgungs- und Verwertungs GmbH & Co. KG, Varel (Gewerbestraße 3, 26316 Varel). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 09.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2005 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete ABC Verwertungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Varel (Amtsgericht Oldenburg HRA 201084) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Firma wurde geändert. Sie lautet nunmehr AKS Verwaltungs GmbH & Co. KG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
AK Entsorgungs- und Verwertungs GmbH & Co. KG, Varel (Gewerbestraße 3, 26316 Varel). Neue Firma: Müllbetriebe Varel Entsorgungs- und Verwertungs GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.12.2005 mit der Müllbetriebe Varel Entsorgungs- und Verwertungs- GmbH mit Sitz in Varel (Amtsgericht Oldenburg HRB 130899) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.