HRB 30203: AKT - Aktion konsequenter Tierschutz gGmbH, Biedesheim, Kindenheimer Straße 2, 67308 Biedesheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Mozartstr. 11, 67459 Böhl-Iggelheim. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nunmehr: Liquidator: Rätz, Giselheid, Böhl-Iggelheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 30203: AKT - Aktion konsequenter Tierschutz gGmbH, Biedesheim, Kindenheimer Straße 2, 67308 Biedesheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Arras, Peter, Biedesheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Rätz, Giselheid, Böhl-Iggelheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
AKT - Aktion konsequenter Tierschutz gGmbH, Biedesheim (Kindenheimer Straße 2, 67308 Biedesheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.04.1994 mit Änderung vom 28.08.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Gesellschaft, Sitz, Wirkungsbereich) und mit ihr die Sitzverlegung von Karlsruhe (bisher AG Mannheim, HRB 106750) nach Biedesheim beschlossen. Gegenstand: Die AKT - Aktion konsequenter Tierschutz gGmbH engagiert sich in ganzheitlicher Weise für den Schutz und die Rechte von Lebewesen (insbesondere Tiere ohne Ansehen der Art), Lebenssystemen (Biotope, Ökosysteme, aber auch die innerartliche und zwischenartliche Beziehung von Menschen, Tieren und Natur) und strebt in Wort, Schrift und Tat die harmonische Koexistenz des Menschen mit der Mitwelt/den Mitlebewesen an. Die Abkehr von Anthropozentrismus und Speziesismus wird auf allen Gebieten verfolgt und praktiziert. Sie bedient sich hierzu vielfältiger Strategien, insbesondere der Erfassung tierkundlicher/biologischer Erkenntnisse, aber auch politischer und psychosozialer Gegebenheiten bezüglich des Menschen, betreibt Aufklärung der Öffentlichkeit, Beratung von Hilfesuchenden, Schutz- und Hilfsmaßnahmen für schutzbedürftige Mitlebewesen, nimmt an politischen Diskussionen, Aktionen und gesellschaftlichen Entwicklungsprozessen aktiv teil und befasst sich auf allen Gebieten mit Lebewesen und ihren Bedürfnissen. Alle Massnahmen, insbesondere auch Aktionen, erfolgen im Rahmen ihrer biozentrisch-egalitären Mitweltethik und der geltenden Gesetze. Die AKT gGmbH trägt als Symbol ein Dreieck, das die Buchstaben A, K, T sowie einen Vogel, einen Delfin, ein Pferd und eine Schlange in bestimmter Anordnung (Muster anbei) enthält. Die Tiere stehen für die Ganzheitlichkeit, da alle Lebewesen (der Luft, des Wassers, des Landes und des Bodens) geschützt werden. Über die Aktivitäten der AKT gGmbH werden Freunde und Förderer der Gesellschaft durch das Magazin "PHOENIX" regelmässig informiert. Zur Verfolgung dieser Ziele betreibt die AKT gGmbH folgende Einrichtungen: 1. Erste Fachberatungsstelle für Tierschutz und Tierhaltung (seit 1990). Diese berät Tierhalter, Tierschützer, Medien, Organisationen, Institutionen, Behörden, Parteien und andere Ratsuchende zu allen Fragen rund um Tiere und deren Bedürfnisse und Rechte gegenüber den Menschen. Infotexte, Vorträge und komplexe Ausarbeitungen, Haltungskonzepte und Pflegeanleitungen werden hierzu erstellt. Besondere Bedeutung kommt aber auch der individuellen Beratung vor Ort oder fernmündlich im Rahmen "zwischenartlicher Sozialarbeit" zu, um Tieren zu helfen und menschliche Motivationen zu ergründen. Recherchen über Tierhaltungen, tierschutzrelevante Sachverhalte sowie neue Themenkomplexe, auch bezüglich Naturschutz, werden angestellt. 2. Institut für Mitweltethik (seit 1993): Die Mitweltethik (nach Peter H. Arras) ist eine ganzheitliche (antizentrische), biozentrisch-egalitäre Ethik, die alles Leben mit einbezieht und die Reintegration des Menschen in die Biosphäre der Erde auf der Grundlage sittlicher Direktiven anstrebt. Alles Leben, gleich welcher Art und Form, gleich welcher stammesgeschichtlichen Entwicklung und Biologie weist Bedürfnisse auf, aus denen sich seine Rechte ergeben, die den zu Wissen und Erkenntnis fähigen Menschen in die Pflicht nehmen. Leben beachten und achten, ihm aufgeschlossen und vorurteilslos gegenüber treten, es als Individuum und Teil eines größeren Ganzen zu begreifen und seine Lebensansprüche in das eigene und gesellschaftliche Tun und Unterlassen mit einzubeziehen, umfasst mitweltethisches Verhalten gegenüber Tieren, Natur, Menschen und dem Planeten Erde als Ganzes. Diese Mitweltethik, die eine erweiterte Konvergenz zur Ethik der "Ehrfurcht vor dem Leben" des Albert Schweitzer darstellt, philosophisch zu erfassen, auf alle relevanten Bereiche des Miteinanders und Lebens auszuformulieren, auf seine Praktikabilität hin zu überprüfen, in Wort und Schrift zu verbreiten, umfasst die Aufgabe dieses Instituts. Das Symbol dieser AKT-Einrichtung ist das ägyptische Zeichen des Phönix, auf das sich auch der Name des AKT-Magazins bezieht und das dieses Symbol ebenfalls verwendet. 3. AKT - Tierschutzstation für Exoten, Wild- und Kleintiere (Teil dieser Einrichtung ist die Reptilienstation ARRAS - Erste Pflegestation für in Not geratene Reptilien und andere Tiere (seit 1989): Diese Tierschutzeinrichtung hält, pflegt und erkundet Tiere, insbesondere Angehörige jener Tiergruppen, denen konventionelle Tierschutzeinrichtungen i.d.R. karitative Hilfsmaßnahmen verweigern. Alle Maßnahmen erfolgen ausschließlich und unmittelbar im Interesse der betroffenen Tierindividuen, die auch als Fund- und Abgabetiere der konkreten und kompetenten Hilfe bedürfen. Soweit Abgabetiere aufgenommen werden, erfolgt zuvor eine Übereignung der Tiere an die AKT durch den Abgebenden. Mit der Übernahme der Tiere werden keinerlei Kosten in Rechnung gestellt, noch wird die Haltung der Tiere nach Weisung der Abgebenden gestaltet. Von unabweisbaren Notfällen abgesehen, erfolgt die Aufnahme eines im Eigentum eines anderen stehenden Tieres nur bei gleichzeitiger endgültiger Übertragung des Eigentums an die AKT gGmbH. Nur so ist eine Unterbringung und Pflege zu gewährleisten, die sich ausschließlich an den Bedürfnissen/Interessen der Tiere orientieren und bemessen. Soweit die Eigentumsverhältnisse von Tieren ungeklärt sind, erfolgt die Aufnahme ausnahmsweise und unter der Annahme, dass es sich um besitzerlose Tiere handelt oder der mögliche Eigentümer bereit ist, wie im Falle von Abgabetieren sein Eigentum zu übertragen. (z.B. bei ausgesetzten Tieren) Die AKT-Tierschutzstation ist bemüht, Tiere an Menschen zu vermitteln, die dauerhaft und zuverlässig eine artgemäße, verhaltensgerechte und hygienegerechte Haltung, Pflege, Versorgung und Ernährung, auch unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse (z.B. alters- und krankheitsbedingt) der betroffenen Tiere nach Vorgabe der AKT gewährleisten. Um dies sicherzustellen, vermittelt die AKT ihre Tiere nur unter Eigentumsvorbehalt mittels ihrer Tierüberlassungsverträge, die u.a. das Besuchs- und Rücknahmerecht, Auskunftspflicht des Tierhalters und ein kategorisches Zuchtverbot regeln. Die Überlassung von Tieren erfolgt ohne materielle Gegenleistung und nur, wenn sich hierdurch eine Verbesserung der Lebensqualität der betroffenen Tiere erreichen lässt. Die Leitung der AKT-Tierschutzstation erfolgt durch mindestens eine Person mit anerkannter tierfachlicher Ausbildung, deren profundes Fachwissen und langjährige Erfahrung die artgemäße Haltung der Tiere garantiert. In Anbetracht der Artenvielfalt und der Tatsache, dass es sich bei den betroffenen Tieren zumeist um anspruchsvolle und empfindliche Wildtiere handelt, erfolgen medizinische Maßnahmen nur durch oder in Absprache mit anerkannten Fachtierärzten. Die AKT-Tierschutzstation trägt als Symbol das Portrait einer Landschildkröte innerhalb eines Kreises. Stammkapital: 50.000,00 DM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Arras, Peter, Biedesheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.