AKT Trade & Media e.K., Mainaschaff (Schwanengasse 3, 63814 Mainaschaff).
AKT Trade & Media e.K., Mainaschaff (Schwanengasse 3, 63814 Mainaschaff, der Vertrieb von elektronischen Bauteilen, Computern und Compterperipherie, Software aller Art sowie Unternehmensberatung). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Köhl, Alexander, Mainaschaff, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der AKT Trade & Media GmbH Handel mit elektronischen Bauteilen und Werbeagentur, mit dem Sitz in Mainaschaff (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 5926) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.