AKUSTIKA Hörgeräte GmbH, Frankfurt am Main (Schäfergasse 17, 60313 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Lux-Wellenhof GmbH, nunmehr firmierend AKUSTIKA Hörgeräte GmbH, am 28.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
AKUSTIKA Hörgeräte GmbH, Frankfurt am Main (Schäfergasse 17, 60313 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Lux-Wellenhof GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AmtsgerichtFrankfurt am Main, HRB 24874) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AKUSTIKA Hörgeräte GmbH, Frankfurt am Main (Schäfergasse 17, 60313 Frankfurt am Main). Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Klöppner, Volkhardt, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.