AL Messebau & Service GmbH, Overath, Hommericher Straße 10-14, 51789 Lindlar.Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Lindlar beschlossen. Geschäftsanschrift: Hommericher Straße 10-14, 51789 Lindlar.
AL Messebau & Service GmbH, Overath (Zum alten Wasserwerk 19, 51491 Overath). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.07.2007 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AL Messebau & Service GmbH, Overath (Zum alten Wasserwerk 19, 51491 Overath). Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR beschlossen. Davon dient die Hälfte ( 2.500,00 Euro) der Durchführung der Aufnahme des einzelkaufmännischen Unternehmens Andrea Locher -Knickenberg e.K. mit Sitz in Overath durch Ausgliederung dieses Unternhmens als Ganzes aus dem Vermögen der Inhaberin. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2007 das Unternhmen Andrea Locher-Knickenberg e.K. mit Sitz in Overath (Amtsgericht Köln, HRA 24667 ) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung aus dem Vermögen der Inhaberin (Umwandlung durch Ausgliederung) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.