ALBA Mittleres Mecklenburg GmbH, Kavelstorf, Silder Moor 10, 18196 Kavelstorf.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Amtsgericht Schwerin (HRB 558) am 30.07.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ALBA Mittleres Mecklenburg GmbH, Kavelstorf, Silder Moor 10, 18196 Kavelstorf.Der mit der ALBA Baustoffrecycling Nord GmbH mit Sitz in Parkentin (Amtsgericht Rostock, HRB 3112) am 25.09.2008 abgeschlossene Ergebnisübernahmevertrag ist durch außerordentliche Kündigung vom 24.06.2009 mit sofortiger Wirkung beendet. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
ALBA Mittleres Mecklenburg GmbH, Kavelstorf, Silder Moor 10, 18196 Kavelstorf.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.06.2009 mit der ALBA Nord GmbH mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin HRB 558) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ALBA Mittleres Mecklenburg GmbH, Kavelstorf, Silder Moor 10, 18196 Kavelstorf.Geschäftsanschrift: Silder Moor 10, 18196 Kavelstorf. Mit der ALBA Baustoffrecycling Nord GmbH mit Sitz in Parkentin (Amtsgericht Rostock HRB 3112) als herrschendem Unternehmen ist am 25.09.2008 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2008 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
ALBA Mittleres Mecklenburg GmbH, Bartenshagen-Parkentin (Silder Moor 10, 18196 Kavelstorf). Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz der Gesellschaft) und § 5 (Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung nach Kavelstorf beschlossen.
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