ALBIS Ärzteservice Product GmbH & Co KG, Koblenz, Maria Trost 25, 56070 Koblenz. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CompuGROUP Beteiligungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Koblenz, HRB 3020) am 27.06.2011 eingetragen worden. Das Registerblatt ist geschlossen.
ALBIS Ärzteservice Product GmbH & Co KG, Koblenz, Maria Trost 25, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.02.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.02.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.02.2011 mit der CompuGROUP Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRB 3020) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.