HRA 1353 IZ: ALCEDO-Autolackiercenter Dohlich, Inh. Burkhard Dohlich e.K., Itzehoe, Käthe-Kruse-Weg 10, 25524 Itzehoe. Gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 28.06.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom gleichen Tag ist das Einzelunternehmen aus dem Vermögen des Inhabers ausgegliedert und im Ganzen auf die alcedo Autolackiercenter Dohlich GmbH & Co.KG, Itzehoe (Amtsgericht Pinneberg, HRA 7839 PI) übertragen. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen auf Grund § 155 UmwG. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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Amtsgericht: Pinneberg
Rechtsform: eK