ALCOPACK GmbH, Koblenz (56076 Koblenz). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ALCOPACK GmbH am 15.08.06 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ALCOPACK GmbH, Koblenz (56076 Koblenz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 13.07.2006 mit der Belcaps Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Koblenz ( AG KoblenzHRB 6013) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.