HRA 25009 B: ALEXANDRA-STIFTUNG, Berlin (Kirchblick 13, 14129 Berlin). Prokura: 2. Karohs, Lena, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; Änderung zu Nr. 1: nach Änderung der Vertretungsbefugnis nun: Nadig, Marco; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen
HRA 25009 B: ALEXANDRA-STIFTUNG, Berlin (Kirchblick 13, 14129 Berlin). Vorstand: 3. Brauns, Dorit, * ‒.‒.‒‒, Kleinmachnow; Prokura: 1. Nadig, Marco, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
ALEXANDRA-STIFTUNG, Berlin (Tollensestraße 34, 14167 Berlin). Gegenstand: Die Stiftung verfolgt in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe den Zweck, Wohnraum, der nach Größe, Ausstattung, Miete oder Belastung für die breiten Schichten des Volkes bestimmt und geeignet ist, zu errichten und zu angemessenen Preisen zu vermieten. Die Bautätigkeit soll möglichst im durch öffentliche Mittel oder durch besondere Maßnahmen und Vergünstigungen geförderten Wohnungsbau erfolgen. Wohnraum, der nicht den Anforderungen von Satz 1 entspricht, darf nur errichtet werden, soweit seine Errichtung zur Erlangung öffentlicher Fördermittel oder im Rahmen der Vermögenspflege erforderlich ist. Im übrigen dürfen Gemeinschaftsanlagen und Räume für Gewerbebetriebe im Einzelfall errichtet, vermietet oder verwaltet werden, wenn sie zur Befriedigung der Bedürfnisse der Bewohner des von der Stiftung errichteten oder verwalteten Wohnraums notwendig sind. (2) Soweit die Erfüllung des Stiftungszwecks nach Absatz 1 nicht beeinträchtigt wird, kann die Stiftung daneben auch den Bau des in Absatz 1 genannten Wohnraums durch andere Bauherren fördern, indem sie die Baubetreuung und Verwaltung dieses Wohnraums übernimmt. (3) Soweit es die Mittel der Stiftung zulassen, sind im Rahmen des Stiftungszwecks auch Aufwendungen zur Abhilfe sozialer Notstände durch Errichtung und Unterhaltung baulicher Anlagen karitativer Art, soweit diese den Bedürfnissen der Mieter der Stiftung entsprechen, und für Gemeinschaftspflege zulässig. (4) Die Stiftung kann zur Senkung ihrer Kosten im zahlenmäßigen Umfang ihres eigenen Wohnraumbestandes auch Wohnraum der in Absatz 1 genannten Art steuerbegünstigter und staatlicher Stellen verwalten. (5) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung Begünstigten aufgrund dieser Satzung nicht zu. Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Stiftung durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Rechtsform: Durch Beschluss des Kuratoriums vom 16.09.2011 und mit Genehmigung der Senatsverwaltung für Justiz vom 17.10.2011 ist die Satzung neu gefasst, insbesondere in § 2 (Zweck der Stiftung), § 6 (Der Vorstand)..
ALEXANDRA-STIFTUNG, Berlin (Tollensestraße 34, 14167 Berlin). Änderung zu Nr. 2:; hinsichtlich der Vertretungsbefugnis; Vorstand:; von der Lieth, Jörn.