HRB 113836: ALGO Liegenschaftsverwaltung GmbH, Erfurt, Rudolstädter Straße 34, 99099 Erfurt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schlüter, Thorsten, Erfurt OT Ermstedt, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Schlüter, Thorsten, Erfurt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 113836:ALGO Liegenschaftsverwaltung GmbH, Erfurt, Rudolstädter Straße 34, 99099 Erfurt.Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR auf 80.000,00 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) sowie 6 Geschäftsführung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 80.000,00 EUR.
ALGO Liegenschaftsverwaltung GmbH, Erfurt, Rudolstädter Straße 34, 99099 Erfurt. Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Rudolstädter Straße 34, 99099 Erfurt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schlüter, Lars, Herten, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Schlüter, Nils, Erfurt, * ‒.‒.‒‒; Schlüter, Thorsten, Erfurt OT Ermstedt, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
ALGO Liegenschaftsverwaltung GmbH, Erfurt, (Rudolstädter Straße 34, 99099 Erfurt).Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der ALGO Grundbesitz GmbH mit dem Sitz in Erfurt und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die ALGO Grundbesitz GmbH mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 112966) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.