HRB 24556: ALHO Immobilien Sörnewitz GmbH, Friesenhagen, Hammer 1, 51598 Friesenhagen. Der Sitz ist nach Coswig (jetzt Amtsgericht Dresden, HRB 43021) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen. Neuer Sitz: Coswig.
HRB 43021: ALHO Immobilien Sörnewitz GmbH, Coswig, Köhlerstr. 1-3, 01640 Coswig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.03.1990 zuletzt geändert am 07.04.2020. Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz bezgl Sitz( bisher Friesenhagen, Amtsgericht Montabaur HRB 24556) beschlossen. Geschäftsanschrift: Köhlerstr. 1-3, 01640 Coswig. Gegenstand des Unternehmens: der Erwerb, dieVermietung, die Verpachtung und die Verwaltung von Immobilien sowie die Planung und Durchführung von Erschließungs- und Baumaßnahmen einschließlich Planung und Ausstattung von industriellen Fertigungsstätten, insbesondere für Gesellschaften der ALHO-Unternehmensgruppe. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Holschbach, Albert, Morsbach, * ‒.‒.‒‒; Matschke, Silvia, Morsbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 24556: ALHO Raumsysteme GmbH, Friesenhagen, Hammer 1, 51598 Friesenhagen. Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: ALHO Immobilien Sörnewitz GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 07.04. und 17.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 07.04. und 17.06.2020 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 07.04. und 17.06.2020 mit der ALHO Systembau GmbH mit Sitz in Sörnewitz (Amtsgericht Dresden, HRB 1072) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 24556: ALHO Raumsysteme GmbH, Friesenhagen, Hammer 1, 51598 Friesenhagen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 750.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung von Vermögensteilen der ALHO Holding GmbH mit Sitz in Friesenhagen (Amtsgericht Montabaur HRB 4474) auf die Gesellschaft beschlossen. Neues Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2016 mit Nachtrag vom 13.09.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016 mit Nachtrag vom 13.09.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2016 mit Nachtrag vom 13.09.2016 Teile des Vermögens der ALHO Holding GmbH mit Sitz in Friesenhagen (Amtsgericht Montabaur, HRB 4474), namentlich den Geschäftsanteil an der ALHO Systembau GmbH mit Sitz in Sörnewitz, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 32653 B: ALHO Raumsysteme GmbH, Friesenhagen, Kadettenweg 12, 12205 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Friesenhagen; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Friesenhagen verlegt (Amtsgericht Montabaur, HRB 24556). Bisherige Anschrift: Kadettenweg 12, 12205 Berlin
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