Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
|
b)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Bruno Wachtmeister Verwaltungs-GmbH, Stuttgart
(Amtsgericht Stuttgart HRB 19915) |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
27.12.2022
Eichelberger |
HRA 737798: ALIX Security GmbH & Co. KG, Esslingen am Neckar, Reutlinger Straße 46, 73728 Esslingen am Neckar. Sitz verlegt; nun: Stuttgart. Neue Geschäftsanschrift: Bellingweg 14, 70372 Stuttgart. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Bruno Wachtmeister Verwaltungs-GmbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 19915). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Alix Security Verwaltungs-GmbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 777270).
HRB 210960: Alix Security GmbH, Esslingen am Neckar, Reutlinger Str. 46, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 12.03.2021 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "ALIX Security GmbH & Co. KG", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 737798) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 737798: ALIX Security GmbH & Co. KG, Esslingen am Neckar, Reutlinger Straße 46, 73728 Esslingen am Neckar. (Bewachung und Sicherung von Grundstücken, die Durchführung von Geld- und Werttransporten, den Verkauf und Einbau von Sicherungssystemen für Überfall- und Einbruchsicherung und die Auskunftei- und Detekteitätigkeit.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Reutlinger Straße 46, 73728 Esslingen am Neckar. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Alix Security Verwaltungs-GmbH, Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 777270), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Alix Security GmbH", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 210960) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.