Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Weber, Wolfgang, Arnsberg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.05.2024
Schmidt |
HRB 8583: ALMECON Technologie GmbH, Arnsberg, Niedereimerfeld 5, 59823 Arnsberg. Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2017 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 8583:ALMECON Technologie GmbH, Arnsberg, Niedereimerfeld 5, 59823 Arnsberg.Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 27.000,00 EUR auf jetzt 82.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der ALMECON Entwicklungs-, Beratungs- und Beschaffungsgesellschaft mbH mit Sitz in Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg, HRB 1673) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.07.2014 mit der ALMECON Entwicklungs-, Beratungs- und Beschaffungsgesellschaft mbH mit Sitz in Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg, HRB 1673) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ALMECON Technologie GmbH, Arnsberg, Niedereimerfeld 5, 59823 Arnsberg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.07.2013 mit der ALMECON Technologie GmbH & Co. KG mit Sitz in Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg, HRA 6715) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ALMECON Verwaltungs-GmbH, Arnsberg, Niedereimerfeld 5, 59823 Arnsberg. Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Stammkapital, Stammeinlage), § 5 (Nachfolge in einen Geschäftsanteil), § 6 (Einziehung von Geschäftsanteilen) sowie § 9 (Jahresabschluss) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR auf jetzt 55.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der ALMECON Technologie GmbH & Co. KG, Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRA 6715), die Änderung der Firma sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: ALMECON Technologie GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Ausführung von Arbeiten auf dem Gebiet der Schweiß-, Biege-, Zerspanungs-, Füge- und Prüftechnik; Handel mit Metallerzeugnissen aller Art. 55.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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