ALNOVA Textil GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, Alte Speller Str. 36, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.07.2010 mit der ALTERNA GmbH mit Sitz in Schloß Holte-Stukenbrock (AG Bielefeld HRB 7742) verschmolzen. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am gleichen Tag eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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