HRB 9696: ALPHA PLAN GmbH, Radeberg, Juri-Gagarin-Straße 13, 01454 Radeberg. Die cellab GmbH mit dem Sitz in Radeberg (Amtsgericht Dresden) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2020 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2020 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 9696: ALPHA PLAN GmbH, Radeberg, Juri-Gagarin-Straße 13, 01454 Radeberg. Prokura erloschen: Buhrig, Sven, Wachau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9696:ALPHA PLAN GmbH, Radeberg, Juri-Gagarin-Straße 13, 01454 Radeberg.Einzelprokura: Buhrig, Sven, Wachau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9696:ALPHA PLAN GmbH, Radeberg, Juri-Gagarin-Straße 13, 01454 Radeberg.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Simon, Rafael, Toronto/Kanada, * ‒.‒.‒‒. Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Juchem, Michael, Radebeul, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
ALPHA PLAN GmbH, Radeberg, Juri-Gagarin-Straße 13, 01454 Radeberg. Die Saxonia BioTec GmbH mit dem Sitz in Radeberg (Amtsgericht Dresden HRB 21367) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2010 mit Nachtrag vom 21.12.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger jeweils vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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