ALPHA Projekt-Bau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Rödinghausen (Bruchstr. 163, 32289 Rödinghausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Franz-Werner Gürtas e.K. in Rödinghausen (AG Bad Oeynhausen HRA 6279) am 13.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ALPHA Projekt-Bau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Rödinghausen (Bruchstr. 163, 32289 Rödinghausen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2005 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren AlleingesellschafterGürtas, Franz-Werner, Rödinghausen übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ALPHA Projekt-Bau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Rödinghausen (Bruchstr. 163, 32289 Rödinghausen). Die Gesellschafterversammlung hat am 31.08.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §§ 4 (Stammkapital) und 15(Kosten) zu ändern.