HRB 104073: ALPHA Schwarz Beteiligungs-GmbH, Neckarsulm, Rötelstr. 35, 74172 Neckarsulm. Bestellt als Geschäftsführer: Cordes, Christian, Flein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 104073: ALPHA Schwarz Beteiligungs-GmbH, Neckarsulm, Rötelstr. 35, 74172 Neckarsulm. Bestellt als Geschäftsführer: Strähle, Andreas, Ditzingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 104073: ALPHA Schwarz Beteiligungs-GmbH, Neckarsulm, Rötelstr. 35, 74172 Neckarsulm. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.10.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ZET - Beteiligungs-GmbH", Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRB 108810) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 104073: ALPHA Schwarz Beteiligungs-GmbH, Neckarsulm, Rötelstr. 35, 74172 Neckarsulm. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ZETA Großfläche Grundstücksverwaltung GmbH", Pullach i. Isartal (Amtsgericht München HRB 140363) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 104073: ALPHA Schwarz Beteiligungs-GmbH, Neckarsulm, Rötelstr. 35, 74172 Neckarsulm. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hermann-Josef Hoffmann Vermögensverwaltungs-GmbH", Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRB 741738) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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