ALPHASAN GmbH, Aachen, Kalkbergstraße 53, 52080 Aachen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft (AG Dortmund HRA 14544) am 15.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ALPHASAN GmbH, Aachen, Kalkbergstraße 53, 52080 Aachen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.08.2009 mit der HRB Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund; HRA 14544) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ALPHASAN GmbH, Aachen, Karlsbergstraße 53, 52080 Aachen.Berichtigung zur Geschäftsanschrift: Kalkbergstraße 53, 52080 Aachen.
ALPHASAN GmbH, Stolberg, Karlsbergstraße 53, 52080 Aachen.Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen) und mit ihr die Sitzverlegung von Stolberg nach Aachen beschlossen. Neuer Sitz: Aachen. Geschäftsanschrift: Karlsbergstraße 53, 52080 Aachen.
ALPHASAN GmbH, Stolberg (Konrad-Adenauer-Straße 102, 52223 Stolberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.03.2008. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die industrielle Entwicklung, Herstellung und Anpassung, Wartung, Service und Vertrieb von sowie Handel mit medizintechnischen Geräten, Applikationshilfen, Krankenpflegeartikeln, Zubehör und Hilfsmitteln für Rehabilitation und Diagnostik, insbesondere in den Bereichen Home Care, Ernährungstherapien und Nahrungssubstitution, mit allen damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen, einschließlich individueller Beratung und Versorgung. Die Gesellschaft übt keine handwerklichen Tätigkeiten aus. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, und die Geschäftsführung für andere Unternehmen ausüben. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Hugot, Hedwig, Walhorn/Belgien, * ‒.‒.‒‒; Hugot, Axel-Günther, Walhorn/Belgien, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ALPHASAN AG, Freudenstadt (AG Stuttgart, HRB 431040) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18.03.2008. Zugleich wurde der Sitz von Freudenstadt nach Stolberg verlegt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.