HRB 104267: MYRA Capital AG, Frankfurt am Main, Bettinastraße 30, 60325 Frankfurt am Main. Neuer Sitz: Dietmannsried. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Baumeisterstraße 8, 87463 Dietmannsried. Der Sitz ist nach Dietmannsried (jetzt Amtsgericht Kempten (Allgäu), HRB 15062) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 15062: ALPS Family Office AG, Dietmannsried, Baumeisterstraße 8, 87463 Dietmannsried. Aktiengesellschaft. Satzung vom 20.01.2015 mit Nachtrag vom 21.06.2016. Die Hauptversammlung vom 06.12.2019 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher MYRA Capital AG (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 104267) und Sitz, bisher Frankfurt am Main ) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Baumeisterstraße 8, 87463 Dietmannsried. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung und Betreuung von Inhabern großer Privatvermögen bei der Analyse, Organisation, Überwachung und Steuerung ihrer Vermögen; Das beinhaltet unter anderem einen ganzheitlichen Betrachtungsansatz, Vermögenskonsolidierung, Vermögenscontrolling, Finanz- und Vermögensplanung, Nachfolge- & Nachlassplanung, Immobilien- und Beteiligungsmanagement und Organisation. Weiter die Erbringung der folgenden Finanzdienstleistungen: a. die Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), b. die Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG), c. die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG), d. die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG). Die Gesellschaft darf sich bei der Erbringung der genannten Finanzdienstleitungen nicht Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschaffen; sie darf bei der Erbringung der genannten Finanzdienstleitungen Finanzinstrumente auf eigene Rechnung weder anschaffen noch veräußern. Weiter - die Vermittlung von Immobilien-Darlehensverträgen (Immobiliendarlehensvermittlung), - die Annahme und die Ausübung des Amtes eines Testamentsvollstreckers und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Kula, Gökhan, Elsbethen / Österreich, * ‒.‒.‒‒; Onuk, Türkay, Eppstein, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Blanz, Michael, Sonthofen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist durch Satzung vom 20.01.2015 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 24.01.2021 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 50.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2016/I). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2016 mit der MYRA Capital (Deutschland) GmbH mit Sitz in Eppstein (Amtsgericht Königstein i. Ts., HRB 8421) verschmolzen.
HRB 104267: MYRA Capital AG, Frankfurt am Main, Bettinastraße 30, 60325 Frankfurt am Main. Bestellt als Vorstand: Blanz, Michael, Sonthofen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 104267: MYRA Capital AG, Frankfurt am Main, Bettinastraße 30, 60325 Frankfurt am Main. Bestellt als Vorstand: Onuk, Tuerkay, Eppstein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Onuk, Tuerkay, Eppstein, * ‒.‒.‒‒.
HRB 104267: MYRA Capital AG, Frankfurt am Main, Bettinastraße 30, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2016 mit der MYRA Capital (Deutschland) GmbH mit Sitz in Eppstein (Amtsgericht Königstein i. Ts., HRB 8421) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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