ALSTER Holding GmbH & Co. KGaA, Berlin, c/o RA Claus Grüber, Kurfürstendamm 90, 10709 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Firma ist erloschen..
ALSTER Holding GmbH & Co. KGaA, Berlinc/o RA Claus Grüber, Kurfürstendamm 90, 10709 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; c/o RA Claus Grüber, Kurfürstendamm 90, 10709 Berlin Vertretungsregelung: Jeder Abwickler vertritt die Gesellschaft allein. Abwickler:; 2. von Dietlein, Günther, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.11.2008 ist die Gesellschaft aufgelöst..
ALSTER Holding GmbH & Co. KGaA, Berlin(Kurfürstendamm 90, 10709 Berlin). Firma: ALSTER Holding GmbH & Co. KGaA Sitz: Berlin Gegenstand: Vorrangig die Beteiligung an Unternehmen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. persönlich haftender Gesellschafter:; 1. ALSTER Geschäftsführungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 111389 B); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Kommanditgesellschaft auf Aktien; Satzung vom: 29.10.2007;29.02.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ALSTER Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 100613 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.10.2007;29.02.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..