ALTAMEX GmbH, Neu-Isenburg, Beethovenstraße 28, 63263 Neu-Isenburg.Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2010 mit Nachtrag vom 05.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2010 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Altamex Artesanias e.K. (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 41487) auftretenden Kaufmann Kaiser, Dieter Heinz, Neu-Isenburg, * ‒.‒.‒‒ übertragen. Die Verschmelzung ist mit gleichzeitiger Eintragung im Register des Sitzes des neuen Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Offenbach am Main
Rechtsform: GmbH