HRB 10746: ALTEC GmbH, Krefeld, Fütingsweg 34, 47805 Krefeld. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AIR LIQUIDE Deutschland GmbH am 01.03.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 10746: ALTEC GmbH, Krefeld, Fütingsweg 34, 47805 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.02.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.02.2017 mit der AIR LIQUIDE Deutschland GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 613) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10746: ALTEC GmbH, Krefeld, Fütingsweg 34, 47805 Krefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Thomas, Michael Marc, Kaarst, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Bertoncini, Dominique, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10746: ALTEC GmbH, Krefeld, Fütingsweg 34, 47805 Krefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Albinger, Horst, Kempen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wolf, Thomas Michael, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10746: ALTEC GmbH, Krefeld, Fütingsweg 34, 47805 Krefeld. Der mit der AIR LIQUIDE Deutschland GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 613) am 26.06.2000/27.11.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 10.12.2014 zum 31.12.2014 aufgehoben. Mit der AIR LIQUIDE Deutschland GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 613) als herrschendem Unternehmen ist am 10.12.2014 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2014 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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