HRB 27316: ALTEEA Projekt Bau GmbH, Oberhausen, Pfälzer Str. 80, 46145 Oberhausen. HRB 27316 Erlassen durchÜbergabe an die Geschäftsstelle am 18.12.2020Hegels, Justizamtsinspektor(Name, Dienstbezeichnung)Amtsgericht DuisburgBeschlussIn dem unternehmensrechtlichen VerfahrenALTEEA Projekt Bau GmbHBeteiligte:1.Atnan Ademi, Flachsbachstr. 29, 45891 GelsenkirchenVerfahrensbevollmächtigter:Norbert Fölting, Industriestr. 8, 45899 Gelsenkirchen hat das Amtsgericht Duisburg durch die Rechtspflegerin Höttgen-Rüter beschlossen:Der Beteiligte zu 1. Atnan Ademi, geboren am ‒.‒.‒‒, wird auf seinen Antrag vom 23.10.2020 nach § 66 Absatz 5 GmbHG zum Nachtragsliquidator der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27316 gelöschten Gesellschaft ALTEEA Projekt Bau GmbH bestellt mit dem Wirkungskreis Vertretung gegenüber dem Finanzamt Oberhausen-Nord in dem Verfahren zur Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr 2014.GründeDie Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit am 07.08.2018 gelöscht worden.Der letzte Geschäftsführer und Gesellschafter Luis Victor (Sanz) de la Concepcion ist weiterhin unbekannten Aufenthaltes.Herr Atnan Ademi ist bis zum 18.08.2015 Geschäftsführer vor Luis Victor (Sanz) de la Concepcion gewesen. Sein Ausscheiden als Geschäftsführer ist am 28.11.2015 in das Handelsregister eingetragen worden.Das Finanzamt Oberhausen-Nord hat gegen ihn einen Haftungsbescheid erlassen, weil er neben der Gesellschaft persönlich und unbeschränkt für Steuerrückstände haftet. Der Bescheid ist bestandskräftig. Herr Ademi hat keinen Einspruch eingelegt.Gegen die Gesellschaft ist ein fehlerhafter Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2014 erlassen worden, der zu berichtigen ist und ursächlich für den Haftungsbescheid ist.Der Umsatzsteuerbescheid ist zu korrigieren, weil zu viel Umsatzsteuer berechnet wurde. Die Reduzierung der Umsatzsteuer würde zur Reduzierung der Haftung des Herrn Ademi führen.Für die Korrektur des Steuerbescheides der gelöschten Gesellschaft ist ein Nachtragsliquidator zu bestellen.Angesichts der Tatsache, dass der letzte Geschäftsführer und Gesellschafter unbekannten Aufenhaltes ist, kann keine Anhörung erfolgen.Da die Umsatzsteuerfestsetzung im Zusammenhang mit dem Haftungsbescheid steht, erscheint der frührere Geschäftsführer ausnahmsweise geeignet, ihn zum Nachtragsliquidator zu bestellen. Er hat sich bereit erklärt, das Amt zu übernehmen.RechtsmittelbelehrungGegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600,00 EURO übersteigt.Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Registergericht, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130 a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Die Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats, beginnend mit der Zustellung dieses Beschlusses bei dem Amtsgericht - Registergericht - Duisburg, eingegangen sein. Dies gilt auch, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Duisburg, 17.12.2020- Amtsgericht -Höttgen-RüterRechtspflegerin
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