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ALTHAFEN Foundation gGmbH, Berlin (HRB 230552)

Firmendaten

Anschrift
Giesebrechtstr. 3
10629 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 030/30808701
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.althafen-foundation.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2021
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 11 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 230552
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die ALTHAFEN Foundation gGmbH aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 230552 verzeichnet. Nach der Gründung am 13.04.2021 hat die ALTHAFEN Foundation gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Gemeinnützige Zwecke der Gesellschaft sind 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung; 2. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, 3. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; 4. die Förderung von Kunst und Kultur; 5. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; 6. die Förderung der Bildung einschließlich der Studentenhilfe; 7. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 8. die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; 9. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; 10. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; 11. die Förderung des Sports; 12. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes; 13. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die vorgenannten Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Mittelweitergabe gemäß § 58 Nr. 1 AO. Sofern die Mittel der Gesellschaft es zulassen, werden die vorgenannten Satzungszwecke auch verwirklicht insbesondere durch 1. eigene Forschungsvorhaben, beispielsweise zu historischen Themen; Forschungsergebnisse werden zeitnah veröffentlicht; 2. öffentliche Vortragsveranstaltungen zu geschichtlichen, gesellschaftlichen und sozialen Themen; 3. die Vergabe von Stipendien und Preisen für Studenten, Doktoranden, Wissenschaftler und Künstler, wobei das Angebot über die Vergabe der Stipendien sowie die Vergaberichtlinien in geeigneter Form veröffentlicht werden. Die Öffentlichkeit wird hierdurch die Gelegenheit erhalten, sich über die Tätigkeit der Gesellschaft in Bezug auf die Vergabe der Stipendien und die Inanspruchnahme eines solchen Stipendiums zu informieren, um sich auf diese Weise die Möglichkeit zu eröffnen, von dem Angebot der Gesellschaft ebenfalls Gebrauch zu machen. Die Stipendienvergabe kann durch finanzielle Leistungen erfolgen oder durch die Einladung zu Musiker-, Künstler- oder Komponistenresidenzen im lnund Ausland, welche die Gesellschaft durchführt oder fördert; 4. die Veranstaltung von wissenschaftlichen Ausstellungen, Kunstausstellungen, Performances, Konzerten; 5. die Durchführung interkultureller Projekte, etwa indem sie Arbeitsgruppen einrichtet, in welchen Angehörige unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturkreise und Religionen miteinander musizieren oder künstlerisch tätig sind oder sich in sonstiger Weise mit ihren Kulturen auseinandersetzen und austauschen; 6. die Wiederherstellung und Erhaltung kulturhistorisch bedeutender Denkmäler (insbesondere Bauten, Parks und Gärten) in Lettland oder Deutschland. Voraussetzung einer Förderung in Lettland ist, dass die Denkmäler im Eigentum einer Körperschaft stehen, welche die Förderung von Kunst oder Kultur bezweckt oder dass die Eigenschaft als Denkmal durch eine Bescheinigung der zuständigen Stelle nachgewiesen ist; bei Wiederherstellung und Erhaltung im Inland belegener Denkmäler ist Voraussetzung für eine Förderung die Anerkennung der Denkmaleigenschaft durch eine Bescheinigung der zuständigen Stelle nach landesrechtlichen Vorschriften.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die ALTHAFEN Foundation gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 17.06.2021)

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Registermeldungen 1

Calendar 15.06.2021
Neueintragung

HRB 230552 B: ALTHAFEN Foundation gGmbH, Berlin, Giesebrechtstraße 3, 10629 Berlin. Firma: ALTHAFEN Foundation gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Giesebrechtstraße 3, 10629 Berlin; Gegenstand: Gemeinnützige Zwecke der Gesellschaft sind 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung; 2. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, 3. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; 4. die Förderung von Kunst und Kultur; 5. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; 6. die Förderung der Bildung einschließlich der Studentenhilfe; 7. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 8. die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; 9. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; 10. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; 11. die Förderung des Sports; 12. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes; 13. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die vorgenannten Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Mittelweitergabe gemäß § 58 Nr. 1 AO. Sofern die Mittel der Gesellschaft es zulassen, werden die vorgenannten Satzungszwecke auch verwirklicht insbesondere durch 1. eigene Forschungsvorhaben, beispielsweise zu historischen Themen; Forschungsergebnisse werden zeitnah veröffentlicht; 2. öffentliche Vortragsveranstaltungen zu geschichtlichen, gesellschaftlichen und sozialen Themen; 3. die Vergabe von Stipendien und Preisen für Studenten, Doktoranden, Wissenschaftler und Künstler, wobei das Angebot über die Vergabe der Stipendien sowie die Vergaberichtlinien in geeigneter Form veröffentlicht werden. Die Öffentlichkeit wird hierdurch die Gelegenheit erhalten, sich über die Tätigkeit der Gesellschaft in Bezug auf die Vergabe der Stipendien und die Inanspruchnahme eines solchen Stipendiums zu informieren, um sich auf diese Weise die Möglichkeit zu eröffnen, von dem Angebot der Gesellschaft ebenfalls Gebrauch zu machen. Die Stipendienvergabe kann durch finanzielle Leistungen erfolgen oder durch die Einladung zu Musiker-, Künstler- oder Komponistenresidenzen im lnund Ausland, welche die Gesellschaft durchführt oder fördert; 4. die Veranstaltung von wissenschaftlichen Ausstellungen, Kunstausstellungen, Performances, Konzerten; 5. die Durchführung interkultureller Projekte, etwa indem sie Arbeitsgruppen einrichtet, in welchen Angehörige unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturkreise und Religionen miteinander musizieren oder künstlerisch tätig sind oder sich in sonstiger Weise mit ihren Kulturen auseinandersetzen und austauschen; 6. die Wiederherstellung und Erhaltung kulturhistorisch bedeutender Denkmäler (insbesondere Bauten, Parks und Gärten) in Lettland oder Deutschland. Voraussetzung einer Förderung in Lettland ist, dass die Denkmäler im Eigentum einer Körperschaft stehen, welche die Förderung von Kunst oder Kultur bezweckt oder dass die Eigenschaft als Denkmal durch eine Bescheinigung der zuständigen Stelle nachgewiesen ist; bei Wiederherstellung und Erhaltung im Inland belegener Denkmäler ist Voraussetzung für eine Förderung die Anerkennung der Denkmaleigenschaft durch eine Bescheinigung der zuständigen Stelle nach landesrechtlichen Vorschriften. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Kivmann, Vitali, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.04.2021

Historie 1

15.06.2021
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Vitali Kivmann
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 14.06.2021