HRB 80674: ALTHERZ Vorsetzen GmbH, Frankfurt am Main, c/o GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, Neue Mainzer Straße 69-75, 60311 Frankfurt am Main. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 80674: ALTHERZ Vorsetzen GmbH, Frankfurt am Main, c/o GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, Neue Mainzer Straße 69-75, 60311 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Jauch, Hans-Gerd H., Hürth, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Liquidator: Dr. Wolf, Christian, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Nobel, Oliver, Haan, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Nobel, Oliver C., Haan, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
ALTHERZ Vorsetzen GmbH, Frankfurt am Main, c/o GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, Neue Mainzer Straße 69-75, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ALTHERZ Schaartor GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 80676) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ALTHERZ Vorsetzen GmbH, Frankfurt am Main, c/o GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, Neue Mainzer Straße 69-75, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ALTHERZ Englische Planke GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 80679) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ALTHERZ Vorsetzen GmbH, Frankfurt am Main, c/o Görg Rechtsanwälte, Sachsenring 83, 50677 Köln. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, Neue Mainzer Straße 69-75, 60311 Frankfurt am Main. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Nobel, Oliver C., Haan, * ‒.‒.‒‒.
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