ALTRAN Automotive GmbH, Stuttgart, Industriestr. 6, 70565 Stuttgart.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 10.09.2009 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
ALTRAN Automotive GmbH, Stuttgart, Industriestr. 6, 70565 Stuttgart.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.07.2009 und vom 06.08.2009 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Altran GmbH & Co. KG", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 44977) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ALTRAN Automotive GmbH, Stuttgart, Industriestr. 6, 70565 Stuttgart.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BERATA Service GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 245645) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BERATA GmbH, Stuttgart, Industriestr. 6, 70565 Stuttgart.Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 ( Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Dauer ) und § 2 ( Gegenstand der Gesellschaft ) beschlossen. Firma geändert; nun: ALTRAN Automotive GmbH. Geschäftsanschrift: Industriestr. 6, 70565 Stuttgart. Gegenstand geändert; nun: Dienstleistungen aller Art im EDV-Bereich, z. B. Beratung (Organisation, Systemanalyse, Programmierung), Schulung, Übersetzung von technischer Literatur und Programmen, Verkauf von Hard- und Software, Erstellung und Vertrieb von Schulungs- und Demounterlagen. Gegenstand des Unternehmens sind ferner Entwicklung, Vertrieb und Wartung von EDV-Anwendungs-Komplettsystemen und die Erbringung von allen damit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere für Unternehmen im Bereich der Automobilindustrie.
BERATA GmbH, Stuttgart (Industriestr. 6, 70565 Stuttgart). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Marquardt, Rainer, Deisenhofen, * ‒.‒.‒‒.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen