ALTUS BC GmbH, Duisburg (Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg). Nicht mehr Geschäftsführer: Wätjen, Christian, Gielde, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Wätjen, Alice Friederike, Gielde, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
ALTUS BC GmbH, Duisburg (Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg). Bestellt als Geschäftsführer: Wätjen, Christian, Gielde, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wätjen, Alice Friederike, Gielde, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Wätjen, Johann Diedrich, Gielde, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
CENTUS Verwaltungsgesellschaft mbH, Duisburg (Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg). Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 101.840,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der BENTUS Verwaltungsgesellschaft mbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 9239) beschlossen. 302.310,00 EUR.
CENTUS Verwaltungsgesellschaft mbH, Duisburg (Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg). Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen; ferner wurden die §§ 8 bis 13 neu gefasst. Neue Firma: ALTUS BC GmbH.
CENTUS Verwaltungsgesellschaft mbH, Duisburg (Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2007 mit der BENTUS Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 9239) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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