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ALTUS GmbH, Rheinbreitbach (HRB 14338) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Hauptstr. 65
53619 Rheinbreitbach
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 14338
Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die ALTUS GmbH aus Rheinbreitbach war im Handelsregister Montabaur unter der Nummer HRB 14338 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die ALTUS GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Verwaltung eigenen Vermögens, das Halten von Beteiligungen und die Unternehmensberatung. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2008 mit der BOTAS GmbH mit Sitz in Bad Honnef (Amtsgericht Siegburg, HRB 8411) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.' Die ALTUS GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 10.04.2013
Löschung

ALTUS GmbH, Rheinbreitbach, Hauptstraße 65, 53619 Rheinbreitbach. Die Gesellschaft wurde aufgrund Umwandlungsbeschluss vom 07.03.2013 in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft unter der Firma ALTUS GmbH & Co.KG umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Montabaur, HRA 21386) am 08.04.2013 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 07.10.2008
Veränderung

ALTUS GmbH, Rheinbreitbach (Hauptstraße 65, 53619 Rheinbreitbach). Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, das Halten von Beteiligungen und die Unternehmensberatung. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2008 mit der BOTAS GmbH mit Sitz in Bad Honnef (Amtsgericht Siegburg, HRB 8411) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

10.04.2013
Registervorgang

Löschung 08.04.2013